Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.06.2026

Aufbau dieser AGB

Diese AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil (§§ 1–16), der für alle Leistungen gilt, sowie aus Leistungsmodulen (Modul A – Self-Service-Cloud; Modul B – Managed Kubernetes und Managed Add-Ons; Modul C – Managed Services / Managed Apps; ergänzend Bare Metal). Welche Module gelten, ergibt sich aus dem jeweils gültigen Beauftragungsdokument. Die Regelungen des betreffenden Moduls ergänzen und modifizieren den Allgemeinen Teil für die jeweils beauftragte Leistung; bei Widersprüchen geht die Modulregelung dem Allgemeinen Teil für die betreffende Leistung vor.

Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für Verträge über Cloud-, Plattform-, Hosting-, Managed- und Supportleistungen der b'nerd GmbH IT & Cloud Operations, Sillemstraße 76a, 20257 Hamburg (nachfolgend „b'nerd“), mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die Leistungen und Angebote von b'nerd richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten dieser Leistungen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn b'nerd ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Der Vertrag kommt durch das Angebot von b'nerd (Beauftragungsdokument mit Dokumentnummer und Datum) und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande. Im Rahmen der Self-Service-Cloud (Modul A) gilt ergänzend § A.1 Abs. 3 (Inanspruchnahme durch Selbstprovisionierung). Rechtlich relevante Erklärungen erfolgen in Textform (E-Mail oder Ticketsystem genügen).

§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: 1. das jeweils gültige, beidseitig angenommene Beauftragungsdokument (insb. Angebot/Nachtragsangebot); 2. diese AGB einschließlich der einschlägigen Leistungsmodule; 3. die einschlägigen Leistungsbeschreibungen (LB-Anlagen); 4. die Anlage SLA; 5. eine etwaige Acceptable Use Policy (AUP); 6. die Anlage AVV; 7. die Preisliste. Bei Widersprüchen geht die jeweils vorrangige Regelung vor; innerhalb dieser AGB gilt zusätzlich der Modulvorrang gemäß Abschnitt „Aufbau dieser AGB“. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der allgemeine Leistungsrahmen ergibt sich aus den einschlägigen Leistungsbeschreibungen und den Leistungsmodulen dieser AGB. Der konkret beauftragte Leistungsumfang sowie Mengen, Tarifstufen, Einheitspreise und Laufzeitparameter ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils gültigen Beauftragungsdokument in Verbindung mit der Preisliste. Verweise in Leistungsbeschreibungen auf weitere Anlagen oder Leistungen begründen keine automatische Mitbeauftragung.

(3) Zusatzleistungen, optionale Leistungen, Mehrmengen und Leistungsänderungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung in Textform (z. B. Nachtragsangebot); für im Self-Service abrufbare Leistungen gilt § A.1 Abs. 3.

§ 3 Leistungserbringung, Stand der Technik, Informationssicherheit

(1) b'nerd erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen. Die Systeme von b'nerd werden gemäß den Anforderungen der ISO/IEC 27001 betrieben. Die Plattform wird in einem Rechenzentrum mit Sitz in der Europäischen Union betrieben.

(2) b'nerd ist berechtigt, die Systemumgebung und die zugrunde liegende Plattform anzupassen, soweit dies erforderlich ist, um sie auf dem Stand der Technik zu halten, sofern das vereinbarte Leistungs- und Sicherheitsniveau dadurch insgesamt nicht reduziert wird. Wesentliche Anpassungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellleistungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit. Soweit im Beauftragungsdokument oder in den Leistungsbeschreibungen konkretisiert, sind diese als Mitwirkungspflichten verbindlich.

(2) Der Kunde ist für die Auswahl und Vollständigkeit seiner fachlichen Anforderungen sowie für die von ihm bereitgestellten oder selbst provisionierten Applikationen, Systeme, Images und Konfigurationen selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; die modulspezifischen Verantwortungsabgrenzungen (insb. § A.3, § B.3, § C.4) bleiben unberührt.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich hiervon abhängige Termine angemessen; den hierdurch entstehenden Mehraufwand trägt der Kunde nach Maßgabe der Preisliste. b'nerd weist auf eine erkannte Nichterfüllung in Textform hin.

§ 5 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Zugesicherte Service Level (Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Service Credits) nach Maßgabe der Anlage SLA gelten für die als Managed Service beauftragten Leistungen (Modul B und Modul C) innerhalb der dort definierten betreuten Betriebszeit (Montag bis Freitag 09:00–18:00 Uhr, Feiertagsregelung des Bundeslandes Hamburg, Zeitzone Berlin) mit einer Verfügbarkeit von 99,5 %, berechnet im Monatsmittel der betreuten Betriebszeit.

(2) Für die Self-Service-Cloud (Modul A) gilt ausschließlich das Plattform-Verfügbarkeitsregime des § A.6; die Service Credits der Anlage SLA finden auf selbst provisionierte Ressourcen keine Anwendung.

(3) Bei Unterschreitung einer vereinbarten Verfügbarkeit oder Überschreitung der Reaktionszeiten mindert sich die Vergütung anteilig in Form von Service Credits nach Maßgabe der Anlage SLA. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Zeiten angekündigter Wartung, vom Kunden veranlasste Arbeiten, höhere Gewalt sowie Störungen aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten gelten nicht als Verfügbarkeitsausfall. Die Anlage SLA enthält keine Garantieversprechen.

§ 6 Vergütung, verbrauchsabhängige Abrechnung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Beauftragungsdokument in Verbindung mit der Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung kann als feste, zeitraumbezogene Vergütung (insbesondere monatliche Pakete und Tarifstufen) und/oder als verbrauchsabhängige Vergütung nach tatsächlicher Nutzung vereinbart werden. Verbrauchsabhängige Leistungen werden auf Grundlage der in der Preisliste ausgewiesenen Einheitspreise und Messgrößen abgerechnet (insbesondere pro Stunde, pro Monat, pro Gigabyte oder pro sonstiger ausgewiesener Einheit). Maßgeblich für die Menge ist die vom Kunden tatsächlich in Anspruch genommene Nutzung.

(3) Erfassung (Metering). Die Nutzung wird durch die Mess- und Abrechnungssysteme von b'nerd nach den in Preisliste und Leistungsbeschreibung definierten Einheiten und Messgrößen erfasst. Der Kunde kann den laufenden Verbrauch über die Self-Service-Konsole einsehen. Verbrauchsabhängige Leistungen werden monatlich nachschüssig abgerechnet; feste Vergütungen werden monatlich im Voraus berechnet und sind zu Beginn des jeweiligen Monats fällig, sofern im Beauftragungsdokument nichts Abweichendes geregelt ist. Die Vergütungspflicht beginnt mit dem vereinbarten Leistungsbeginn, bei verbrauchsabhängigen Leistungen mit der jeweiligen Inanspruchnahme.

(4) Nachweis und Einwendungen. b'nerd stellt eine nach Leistungsarten und Mengen aufgeschlüsselte Abrechnung bereit und hält die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten für mindestens zwölf (12) Monate vor. Einwendungen gegen die Abrechnung sind binnen 30 Tagen ab Zugang in Textform geltend zu machen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt; b'nerd weist hierauf in der Abrechnung gesondert hin. Das Recht des Kunden, die Unrichtigkeit der Abrechnung auch nach Fristablauf nachzuweisen und sich daraus ergebende Ansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

(5) Preisanpassung. Eine Änderung des Leistungsumfangs oder der Vergütung erfolgt grundsätzlich nur über ein neues Beauftragungsdokument. Daneben gilt: a) Kosten von Subunternehmern und Rechenzentrumsleistungen werden 1:1 weitergegeben. Erhöht sich ein solcher Kostenbestandteil um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, die hiervon betroffene Leistung mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen (Teilkündigungsrecht). b) Die Preise für Dienstleistungen sind nach dem Index CPA 08-62 des Statistischen Bundesamtes indexiert; eine Anpassung erfolgt frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss bzw. nach der letzten Anpassung und höchstens einmal jährlich. c) Im Self-Service (Modul A) abgerufene Mehr- oder Zusatzleistungen werden zu den im Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Einheitspreisen der Preisliste abgerechnet.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit keine Fälligkeit zu Monatsbeginn nach Abs. 3 vorrangig ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, bleibt der Vergütungsanspruch von b'nerd nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

(7) Laufzeitabhängige Rabatte. Gewährte Rabatte stehen unter der Bedingung der Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit und/oder des vereinbarten Mindestumsatzes. Wird der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vor Ablauf der Mindestlaufzeit beendet, entfällt der Rabatt rückwirkend für den betroffenen Zeitraum; insoweit gelten die Listenpreise der Preisliste.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und hat, soweit im Beauftragungsdokument nichts Abweichendes geregelt ist, eine initiale Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Für rein verbrauchsabhängig abgerechnete Self-Service-Leistungen ohne vereinbarte Mindestlaufzeit kann im Beauftragungsdokument eine abweichende, kürzere Kündigungsregelung vorgesehen werden.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Mängel und Gewährleistung

(1) Für die Überlassung der Plattform (Modul A) und der Anwendungen (Modul C) gelten die mietrechtlichen Mängelansprüche der §§ 536 ff. BGB, soweit nachfolgend oder im Beauftragungsdokument nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 536c BGB).

(2) Soweit die Administration oder Konfiguration der Leistungen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgt oder erfolgt ist (insbesondere im Self-Service nach Modul A), trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass eine Störung von b'nerd verursacht wurde.

(3) Für ausdrücklich als Werkleistung vereinbarte Leistungen gelten die §§ 633 ff. BGB.

§ 9 Haftung

(1) b'nerd haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet b'nerd nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe der doppelten jährlichen Nettovergütung je Schadensereignis. Als jährliche Nettovergütung gilt die in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung tatsächlich abgerechnete Nettovergütung; bei kürzerer Vertragsdauer wird auf zwölf Monate hochgerechnet.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von b'nerd für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von b'nerd, einschließlich beauftragter Subunternehmer.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Datensicherung und Datenverlust

(1) Soweit Datensicherungsleistungen (Backup/Restore) ausdrücklich beauftragt sind, erbringt b'nerd diese nach Maßgabe der einschlägigen Leistungsbeschreibung nach dem Stand der Technik. Soweit Datensicherung nicht beauftragt ist – insbesondere im Self-Service nach Modul A –, obliegt die regelmäßige und vollständige Sicherung der Daten dem Kunden.

(2) Die Haftung von b'nerd für den Verlust von Daten ist – vorbehaltlich § 9 Abs. 1 – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung nach dem Stand der Technik eingetreten wäre. Soweit b'nerd die Datensicherung vertraglich schuldet, bemisst sich dieser Aufwand nach der Wiederherstellung aus den vertraglich geschuldeten Sicherungen.

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit b'nerd im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage AVV) nebst den dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Eine Verarbeitung in Drittländern findet nicht statt, soweit nicht im AVV ausdrücklich abweichend geregelt.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während der Vertragslaufzeit und nach deren Beendigung vertraulich und nutzen sie ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Sie wenden mindestens die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt sind oder werden, ohne Pflichtverstoß öffentlich bekannt werden oder aufgrund zwingender rechtlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich.

§ 13 Datenexport und Anbieterwechsel

Die vom Kunden eingebrachten oder für ihn verarbeiteten Daten („Kundendaten“) bleiben dem Kunden zugeordnet. b'nerd ermöglicht dem Kunden während der Vertragslaufzeit sowie für mindestens neunzig (90) Kalendertage nach Vertragsende den Export der Kundendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format; im Self-Service kann der Kunde den Export eigenständig über Konsole, CLI oder API vornehmen. Die Herausgabe darf nicht wegen streitiger Vergütungsansprüche zurückbehalten werden. Nach Abschluss der Migration löscht b'nerd die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, und bestätigt die Löschung in Textform.

§ 14 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Terror- oder Sabotageakte, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung), sofern die Auswirkungen nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen vermeidbar gewesen wären. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Pflichten. Dauert das Ereignis länger als einen (1) Monat, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen Leistungen berechtigt.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) b'nerd ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung (Stand der Technik) oder zur Behebung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht entgegen dem Gebot von Treu und Glauben benachteiligt wird. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (insbesondere Leistungsumfang und Vergütung) wird hiervon nicht erfasst; dessen Änderung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des § 6 Abs. 5.

(2) Änderungen nach Abs. 1 werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird b'nerd in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist b'nerd berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum nächsten Laufzeitende ordentlich zu kündigen; im Übrigen gelten die bisherigen AGB fort.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Individualvereinbarungen (§ 305b BGB) bleiben unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von b'nerd, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. b'nerd ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von b'nerd in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Bestimmungen treten an die Stelle einer unwirksamen oder fehlenden Regelung.

Modul A – Self-Service-Cloud (IaaS/PaaS)

§ A.1 Gegenstand und Inanspruchnahme

(1) b'nerd stellt dem Kunden eine selbstverwaltete Cloud-Plattform (b'nerd.cloud, auf Basis von OpenStack und Ceph) zur Verfügung, über die der Kunde Infrastruktur- und Plattformressourcen eigenständig provisioniert, konfiguriert und betreibt. Der Leistungsrahmen umfasst insbesondere Compute (virtuelle Maschinen/Instanzen), Block- und Objektspeicher (NVMe Block Storage, S3-kompatibler Object Storage), Netzwerk (VPC/Projekt, öffentliche IPv4, Load Balancer, Router/NAT-Gateway, Security Groups), DNS sowie die selbständige Bereitstellung von Kubernetes-Clustern. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Cloud & Storage und dem Beauftragungsdokument.

(2) b'nerd betreibt die zugrunde liegende Cloud- und Storage-Plattform; die Auswahl, Provisionierung, Dimensionierung und Konfiguration der einzelnen Ressourcen obliegt dem Kunden (§ A.3).

(3) Inanspruchnahme im Self-Service. Nach Aktivierung des Self-Service-Zugangs kann der Kunde Ressourcen jederzeit über Konsole, CLI oder API abrufen. Jeder Abruf einer kostenpflichtigen Ressource stellt eine verbindliche Inanspruchnahme dar, die nach Maßgabe des § 6 zu den Einheitspreisen der Preisliste abgerechnet wird; eines gesonderten Beauftragungsdokuments bedarf es hierfür nicht.

§ A.2 Self-Service-Zugang

(1) b'nerd richtet dem Kunden einen Zugang zur Plattform ein (Projekt/Tenant) und stellt Zugangsdaten zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Web-Konsole, die Kommandozeile (CLI) und/oder die API.

(2) Der Kunde verwaltet innerhalb seines Tenants seine Nutzer, Rollen und Berechtigungen eigenverantwortlich. Im Self-Service stehen dem Kunden administrative Rechte an den von ihm provisionierten Ressourcen zu.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten, Schlüssel und Secrets geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und ist für alle über seinen Zugang vorgenommenen Handlungen verantwortlich. Den Verdacht eines Missbrauchs zeigt er b'nerd unverzüglich in Textform an.

§ A.3 Shared-Responsibility-Modell

(1) Verantwortung von b'nerd: Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Cloud- und Storage-Plattform, insbesondere der physischen Infrastruktur, der Rechenzentrumssicherheit, der Virtualisierungs- und Storage-Schicht (OpenStack/Ceph) sowie des plattformseitigen Netzwerk-Backbones.

(2) Verantwortung des Kunden: Die bereitgestellte Infrastruktur verbleibt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde verantwortet sämtliche von ihm provisionierten Ressourcen und insbesondere: deren Auswahl, Dimensionierung und Konfiguration; die eingesetzten Betriebssysteme, Images und Anwendungen einschließlich ihrer Aktualisierung und Sicherheitspatches; seine Workloads und Daten; die Zugriffs-, Nutzer- und Schlüssel-/Secret-Verwaltung; die Konfiguration von Netzwerk und Security Groups; die Datensicherung (soweit nicht gesondert beauftragt) sowie die Rechtmäßigkeit der von ihm gespeicherten und verarbeiteten Inhalte.

(3) Soweit b'nerd ausschließlich den Betrieb der zugrunde liegenden Plattform übernimmt, schuldet b'nerd keine Leistungen in Bezug auf die vom Kunden provisionierten Ressourcen, deren Konfiguration oder Inhalte.

§ A.4 Nutzungsregeln (Acceptable Use Policy)

Für die Nutzung der Self-Service-Cloud gilt ergänzend die Acceptable Use Policy (AUP) gemäß dem gesonderten Abschnitt „Acceptable Use Policy (AUP)“ dieser AGB; sie regelt insbesondere die zulässige und unzulässige Nutzung, die Inhaltsverantwortung des Kunden, die Sperrungsrechte von b'nerd sowie die Freistellung.

§ A.5 Verbrauchsabhängige Abrechnung

Self-Service-Leistungen werden nach Maßgabe des § 6 verbrauchsabhängig auf Basis der in der Preisliste ausgewiesenen Einheitspreise (insbesondere pro Stunde, pro Monat, pro Gigabyte oder pro Einheit) abgerechnet. Den laufenden Verbrauch kann der Kunde über die Self-Service-Konsole einsehen.

§ A.6 Plattform-Verfügbarkeit

(1) b'nerd erbringt für die Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Cloud- und Storage-Plattform angemessene Anstrengungen nach dem Stand der Technik. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Plattform als solcher, nicht die Verfügbarkeit einzelner vom Kunden provisionierter Ressourcen; deren Verfügbarkeit bestimmt der Kunde durch seine eigene Architektur (insbesondere Redundanz, Hochverfügbarkeit, Region- und Zonenverteilung).

(2) Wartungs- und Datensicherungsarbeiten an der Plattform in zumutbarem Umfang sind möglich und werden, soweit sie zu Einschränkungen führen können, mit einer Frist von mindestens 48 Stunden in Textform angekündigt.

(3) Die Service Credits der Anlage SLA finden auf Modul A keine Anwendung. Ein Verfügbarkeitsausfall liegt nicht vor bei angekündigter Wartung, vom Kunden veranlassten Arbeiten, höherer Gewalt, der Verletzung von Mitwirkungspflichten sowie bei Ausfällen, die auf die vom Kunden verantwortete Konfiguration oder Dimensionierung zurückgehen.

§ A.7 Quotas und Fair Use

(1) Für Ressourcen können Standard-Kontingente (Quotas) gelten; diese können auf Anfrage angepasst werden. Die geltenden Kontingente ergeben sich aus Leistungsbeschreibung und Preisliste.

(2) Zum Schutz des gemeinsam genutzten Plattformbetriebs und der übrigen Kunden ist b'nerd berechtigt, bei einer die Plattform gefährdenden, missbräuchlichen oder das übliche Maß erheblich übersteigenden Nutzung verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen (insbesondere Drosselung oder Begrenzung). b'nerd informiert den Kunden hierüber unverzüglich.

Modul B – Managed Kubernetes und Managed Add-Ons

§ B.1 Managed Kubernetes

(1) b'nerd stellt dem Kunden auf Wunsch eine Kubernetes-Plattform (CNCF-konform) bereit und übernimmt Betrieb, Monitoring und Lifecycle der Kubernetes-Control-Plane (Gardener), wahlweise als Single-Instance- oder als hochverfügbare (HA-)Control-Plane. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Managed Kubernetes und dem Beauftragungsdokument.

(2) Die für den Betrieb erforderlichen Infrastrukturressourcen (insbesondere Worker-Node-Kapazität, Storage, Netzwerk) stellt der Kunde über Modul A bereit oder sie werden gesondert nach der Leistungsbeschreibung Cloud & Storage abgerechnet.

§ B.2 Managed Add-On Services

(1) Managed Add-On Services werden auf einem bestehenden Kubernetes-Cluster des Kunden bereitgestellt und betrieben. b'nerd übernimmt für die beauftragten Add-Ons Betrieb, Wartung, Updates, Monitoring und Incident Response innerhalb des Clusters des Kunden nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung Managed Add-Ons.

(2) Voraussetzung für die Nutzung von Managed Add-Ons ist der b'nerd Base Support Plan; dieser stellt die betriebliche Kommunikation, Ticketbearbeitung und technische Koordination sicher.

§ B.3 Verantwortungsabgrenzung

(1) b'nerd verantwortet die betreuten Komponenten, d. h. Betrieb und Lifecycle der Kubernetes-Control-Plane (§ B.1) sowie Betrieb, Wartung und Monitoring der beauftragten Add-Ons (§ B.2).

(2) Der Kunde verantwortet seine Anwendungen und Workloads, deren Daten und Konfiguration, die Bereitstellung und Dimensionierung der Worker-Node- und Infrastrukturkapazität sowie alle Cluster- und Plattformbestandteile außerhalb der ausdrücklich beauftragten betreuten Komponenten. Anwendungen und Workloads verbleiben im Verantwortungsbereich des Kunden.

§ B.4 Service Level

Für die als Managed Service beauftragten Komponenten nach §§ B.1 und B.2 gelten die Service Level der Anlage SLA (§ 5 Abs. 1). Für die vom Kunden über Modul A bereitgestellten Infrastrukturbestandteile gilt § A.6.

Modul C – Managed Services / Managed Apps

§ C.1 Gegenstand

(1) b'nerd betreibt für den Kunden definierte Anwendungen als Managed Service, insbesondere GitLab, Harbor Registry, Keycloak (IAM), OpenProject und Wazuh. Die Leistung umfasst Bereitstellung, Betrieb, Wartung, Updates, Monitoring und Incident Response der jeweiligen Anwendung in der beauftragten Tarifstufe (z. B. Starter/Professional/Enterprise) nach Maßgabe der einschlägigen Leistungsbeschreibung und des Beauftragungsdokuments.

(2) Die für den Betrieb erforderlichen Infrastruktur- und Plattformressourcen werden über Modul A bereitgestellt oder gesondert nach der Preisliste abgerechnet, soweit nicht in der Tarifstufe enthalten.

§ C.2 Nutzungsrechte und Administration

(1) b'nerd überlässt dem Kunden die Nutzung der betriebenen Anwendung auf Anwendungsebene für die Dauer des Vertrags. Der Kunde erhält keine administrativen Rechte auf der Betriebsebene der Anwendung und der zugrunde liegenden Systeme, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von b'nerd nicht gestattet; die Überlassung an verbundene Unternehmen und an den Kunden unterstützende Dienstleister im Rahmen der Projektbearbeitung bleibt zulässig.

§ C.3 Service Level

Für Managed Services gelten die Service Level der Anlage SLA (§ 5 Abs. 1), einschließlich der dort geregelten Verfügbarkeit und Service Credits.

§ C.4 Verantwortungsabgrenzung

(1) b'nerd verantwortet den Betrieb der beauftragten Anwendung einschließlich ihrer Wartung, Updates und Überwachung.

(2) Der Kunde verantwortet die in der Anwendung gespeicherten Inhalte und Daten, die anwendungsseitige Nutzer-, Rollen- und Berechtigungsverwaltung (z. B. Projekte, Realms, Repositories) sowie die Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte. Die Acceptable Use Policy (AUP) gemäß dem gesonderten Abschnitt dieser AGB gilt entsprechend.

Bare Metal (ergänzend)

Bare-Metal-Leistungen (Bereitstellung dedizierter physischer Server) werden auf Grundlage einer gesonderten Leistungsbeschreibung und eines gesonderten Beauftragungsdokuments erbracht. Die Verantwortungsabgrenzung des § A.3 gilt sinngemäß auf physischer Ebene; b'nerd verantwortet die Bereitstellung und den physischen Betrieb der Hardware und Rechenzentrumsinfrastruktur, der Kunde die darauf betriebenen Betriebssysteme, Anwendungen, Daten und Konfigurationen. Im Übrigen gelten der Allgemeine Teil und, soweit einschlägig, die Regelungen des Moduls A entsprechend.

Acceptable Use Policy (AUP)

(1) Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Untersagt sind insbesondere: die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte; die Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten); der Versand unzulässiger Massen- oder Werbenachrichten (Spam); die Verbreitung von Schadsoftware; Angriffe auf die Verfügbarkeit oder Integrität von Systemen (z. B. Denial-of-Service) sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die Sicherheit oder den Betrieb der Plattform oder anderer Kunden zu gefährden.

(2) Für die vom Kunden eingestellten Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Die Verantwortlichkeit von b'nerd als Diensteanbieter richtet sich nach den §§ 7 ff. DDG in Verbindung mit Art. 4 ff. der Verordnung (EU) 2022/2065; b'nerd ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten oder übermittelten Inhalte zu überwachen.

(3) Bei einem gegen Abs. 1 verstoßenden, rechtswidrigen oder die Plattform gefährdenden Verhalten ist b'nerd berechtigt, die betroffenen Ressourcen oder Inhalte nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist zu sperren; bei einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr für die Plattform, Dritte oder bei einem schwerwiegenden Rechtsverstoß ist eine sofortige Sperrung ohne vorherige Androhung zulässig. b'nerd informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.

(4) Der Kunde stellt b'nerd von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden, gegen Abs. 1 verstoßenden Nutzung oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. b'nerd informiert den Kunden über die Inanspruchnahme und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

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